Kosten und Kostenrückerstattung

Die genauen Kosten einer Zahnspange hängen von der Art und Dauer der notwendigen Behandlung ab.

Wir haben uns mit der Preisgestaltung der autonomen Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer angepasst und liegen sogar in einigen Bereichen darunter. Man kann sowohl für herausnehmbare, als auch für festsitzende Zahnspangen Zuschüsse von der Krankenkassa beantragen. Über alle Möglichkeiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 mit gravierenden Fehlstellungen der Stufen vier und fünf (IOTN 4 oder 5) besteht Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse. Ob dieser Anspruch vorliegt, kann meist schon bei der Erstberatung festgestellt werden.

Als von allen Krankenkassen anerkannte kieferorthopädische Wahlarztpraxis (gleiche Qualitätsüberprüfung die auch Kassenkieferorthopäden abgelegt haben) bieten wir die Kassenzahnspange an.

Das bedeutet, Sie bekommen 80% des Kassentarifes zurückerstattet.

Der Gesetzgeber sieht es vor die Honorar Tarife einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung (kieferorthopädische Hauptbehandlung) offenzulegen: Wir stellen dafür ein Honorar von insgesamt ca. € 6.200 in Rechnung.

Eine Vorbehandlung („interzeptive Behandlung“)ist nur in ausgewählten Fällen zu empfehlen. Für diese abnehmbare oder teilweise festsitzende Spange berechnen wir ca. € 2.000. 

Unser Honorar ist als Pauschalsumme zu verstehen und umfasst die gesamte kieferorthopädische Behandlung, alle Reparaturen, sowie die Fixierungsmaßnahmen und Halteapparaturen nach Beendigung der aktiven Behandlung.

Beachten Sie zudem die Voraussetzungen zur Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen auf der Homepage: www.ooegkk.at.